Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften
§ 50 FGG und § 1632, § 1666, § 1682 BGB




Besucher seit dem 14.12.2009
Sattelfest  . . .  auch im Leben!
Sattelfest  . . .    . . .  auch im Leben
Institut für Tiergestützte Sozialarbeit * Dipl. Sozialpädagogin Petra Bornkamp
Im Overkamp 28 * 45711 Datteln * Telefon
02363-357396 oder 01578-8787558
 
 
 
Kontaktformular
Für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren.

Der Verfahrenspfleger unterstützt das/den Kind/Jugendlichen bei der Vertretung seiner eigenen Interessen bei Gericht. Er hilft dem Kind/Jugendlichen seine Interessen selbst oder durch den Verfahrenspfleger in das Verfahren einzubringen. Die Subjektstellung vor Gericht soll dem Kind/Jugendlichen zukommen. Der Verfahrenspfleger ist eine parteiische Vertretung des Kindes/jugendlichen im kindschaftsrechtlichen Verfahren.

Wir unterstützten das/den  Kind/Jugendlichen bei

- dem Verstehen des gerichtlichen Vorgangs und der Feststellung seines
  tragfähigen Willens

- der Äußerung seiner subjektiven Wünsche und objektiven Interessen vor
  Gericht

- der Vorbereitung auf Anhörungstermine und begleiten es/ihn ggf.

und informieren es/ihn über den Ablauf und die Inhalte des Verfahrens, besprechen mit ihm den Ausgang des Verfahrens und erklären ihm was das bedeutet.

Wir verstehen uns als
- Sprachrohr des Kindes
- Objektiver Vertreter kindlicher Interessen und Bedürfnisse
- Berater und Vermittler zwischen allen Beteiligten
- Parteiliche Interessenvertretung des Kindes

Mittels des Einsatzes differenzierter Coachingmethoden werden die Eltern dazu befähigt einen bestehenden Konflikt möglichst auf lange Sicht einvernehmlich und selbständig im Sinne des Kindes zu regeln. Die Basis unseres Handelns bildet der systemische Ansatz, das Casemanagement und NLP-Coaching (DVNLP). Wir verstehen uns hierbei auch als Vermittlungsinstanz für weiterführende und ergänzende Unterstützungsleistungen.